Kommunikation ist ein wesentlicher Faktor unserer Firmenkultur. Im letzten Blogbeitrag habe ich erläutert, was ich in diesem Zusammenhang unter der Bringschuld des Unternehmers verstehe. Aber Kommunikation – und die nötige Information dafür – muss auch vom Mitarbeiter aktiv eingefordert werden, das verstehe ich unter seiner Holschuld.
Wichtig ist der Austausch, wenn wir Patienten (z. B. bei Urlaub) an Kollegen übergeben. Hier ist es zwingend notwendig, rechtzeitig eine vollständige Übergabe mündlich und schriftlich durchzuführen.
Auch Urlaubs– und Fortbildungsanträge sind frühzeitig zu beantragen, damit der Praxisablauf optimal weiterlaufen kann. Diese Informationen braucht unsere Buchhaltung und Organisationsabteilung. Dafür haben wir Formulare.
Wenn es Probleme gibt, dann sind die KollegInnen gefordert, das Problem sofort anzugehen und selbst- und eigenständig zu lösen. Wenn dies nicht gleich funktioniert, dann ist es wichtig, dass das Problem nicht einfach aufgeschoben oder ausgesessen wird.
Dann sind die KollegInnen gefordert, die Problemstellung mit der Praxisführung gemeinschaftlich (Holschuld) zu lösen. Dies ist ein Punkt, der auch bei uns lange problematisch war. Ein simples Beispiel war die Küchenordnung. Es gab über Jahre immer wieder ein paar wenige KollegInnen, die es mit der Küchenordnung nicht so ernst nahmen.
Problematisch wurde es, wenn trotz Aufforderung von anderen Teamkollegen die Küchenordnung weiterhin nicht eingehalten wurde. Oftmals wurde resigniert und Frust baute sich auf.
Leider wurde ich meist sehr spät in Kenntnis gesetzt, wenn sozusagen das Kind schon in den Brunnen gefallen war. Hier fand dann aufgrund des Frustes innerhalb des Teams keine Kommunikation mehr statt. Die Folge war ein zunehmend schlechtes Betriebsklima. Durch rechtzeitige aktive Kommunikation kann so etwas aber verhindert werden. Im kommenden Blog erzähle ich Ihnen von einem Beispiel aus einer international agierenden Firma, dessen Mitarbeiter mein Patient war.
Ihr Hubert Brüderlein